Julius Kaspar Niesert | Attorney at Law | German Citizenship by Descent

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wieder erwerben oder bestätigen lassen, dass Sie Deutscher sind?

Ihre Vorfahren waren Deutsche?

Oder verließ Ihre Familie Deutschland verfolgungsbedingt während der NS-Zeit?

Dann berate ich Sie gerne.

Rechtsgebiete

Frühere deutsche Staatsangehörige und deren Nachfahren, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 08. Mai 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der diskriminierenden Gesetzgebung des NS-Staates entzogen worden ist, können diese wiederherstellen lassen.

Grundlage dafür ist Artikel 116 Absatz II des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

NS-Verfolgte und ihre Nachfahren können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn sie durch die Verfolgung staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn sie bzw. ihre Vorfahren keine Deutschen waren.

Grundlage dafür ist § 15 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Personen, die aufgrund früher geltender geschlechterdiskriminierender Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nicht durch Geburt erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben, können sich seit dem Jahr 2021 in Deutschland einbürgern lassen. Das gilt auch für deren Nachfahren.

Grundlage dafür ist § 5 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Neben dem Staatsangehörigkeitsrecht ist Julius Kaspar Niesert als Partner der Kanzlei S + N Rechtsanwälte auf Kunstrestitutionsrecht spezialisiert.

Rechtsanwalt Niesert

Julius Kaspar Niesert